Europa, Anfang 16. Jh. In den bunt zusammengewürfelten Haufen war die Disziplin locker. Eine drastische Militärgerichtsbarkeit versuchte, unter den rüden Gesellen Ordnung zu halten. Rechtsgrundlage waren die "Artikelbriefe", deren Einhaltung jeder Landsknecht bei seiner Musterung beschworen hatte. Bei Verstößen konnte man angeklagt und durch das Schultheißengericht unter Vorsitz des Feldobristen, dem auch gewählte Beisitzer angehörten, verurteilt werden. Die Strafen waren z.B. Abhauen einer Hand, Hängen, Rädern und Köpfen. Der Profoss, der auch die Anklage vertrat, sorgte mit seinen Steckenknechten für die Vollstreckung. Zur Abschreckung wurden alle Hinrichtungen im Ring des jeweiligen Fähnleins vollzogen. Unsere Serie zeigt die Vollstreckung einer Hinrichtung durch das Schwert. Der Feldkaplan des Fähnleins bittet für die Seele des Delinquenten, der den Schwertstreich aufrecht kniend mit freiem Oberkörper und hochgebundenem Haar erwartet. Stockknechte und ein Karren stehen für den Transport der Leiche zum "Schindanger" bereit, der abgetrennte Kopf wird im Sack neben dem Körper verscharrt.
Nur Spezialfiguren. Hinweis: Zur Aufstellung passen noch viele Figuren der Serien 100/25/200, 100/25/201, 100/25/216, 100/25/218, 100/25/219, 100/25/221, 100/25/107.
Serienliste für 100/25/223 Nr. 100-849 b (1x) Stockknecht mit Sack Nr. 100-850 b (1x) Stockknecht, Sand schaufelnd Nr. 100-851 b (1x) Henker mit Richtschwert, ausholend Nr. 100-852 b (1x) Leiterkarren, mit altem Gaul bespannt Nr. 100-853 b (1x) Fuhrknecht mit Schaufel und Zügel Nr. 100-847 b (1x) Priester Nr. 100-848 b (1x) Verurteilter
Gruppe
Flache Figur(en)
Beschaffenheit
unbemalt
Größe/Maßstab
Größe 30 mm
Material
Zinnlegierung 55%Sn 39%Pb 6%Sb
Anzahl Teile
7
Epoche
Renaissance
Zeit
um 1520
Nationalität/Ort
Europa
Zustand
Ladenneu
Kein Spielzeug! Nicht für Kinder unter 14 Jahren!
Berliner Zinnfiguren e. K. Werner Scholtz Knesebeckstr. 88 10623 Berlin - Charlottenburg Deutschland