Solange Besteller sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie die Figuren mit Darstellungen von Ereignissen und Persönlichkeiten aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und -feindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens erwerben (§86aStGB).